Für deinen behördlichen Führerscheinakt benötigst du ein ärztliches Attest, das du bei Ärzten erhältst, die laut Führerscheingesetz dazu ermächtigt sind, ein solches auszustellen. Dieses Attest benötigen wir spätestens am Ende des Theoriekurses! Das ärztliche Attest ist 18 Monate gültig.
Üblicherweise bekommst du bei diesen autorisierten Ärzten nach telefonischer Voranmeldung bald einen Termin. Die Ärzte verrechnen € 35.- für die Ausstellung des Attests.
Folgende Ärzte aus dem 11. Bezirk sind uns als Sachverständige gemäß Führerscheingesetz bekannt und empfohlen und können dir dein Attest ausstellen:
Dr. LAKANI Kassra
Lorystraße 52/ 3 |
Dr. SCHIRASI-FARD H.
Simmeringer Haupt. 30-32/3 |
Dr. RÖDIG Elisabeth
Rohrhofergasse 2-6/14/3 |
Dr. ZAWAR Ramtin
Römersthalgasse 9/ 1 |
Dr. WEISS Dagmar
Lindenbauergasse 15/2/1 |
Dr. RAUSCHA Albert
Simmeringer Haupt. 40/4/1 |
Dr. PACHER Wigand
Geiselbergstraße 4 |
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